Nordrhein-Westfalen

Friedrich-Bödecker-Kreis
in Nordrhein-Westfalen e. V.

Wülfrather Straße 2
42579 Heiligenhaus

buero@boedecker-kreis-nrw.de
+49 (2056) 59 56 32 3
www.boedecker-kreis-nrw.de

Ansprechpartnerin: Lina Brünig (Geschäftsführung)
Sprechzeiten: in der Regel vormittags

Landesverband Nordrhein-Westfalen

 

Als eine der ersten Institutionen der Leseförderung wurde der nordrhein-westfälische Landesverband „Friedrich-Bödecker-Kreis NRW e. V.“ 1970 mit dem Ziel gegründet, Kindern und Jugendlichen die Begegnung mit Schriftsteller*innen zu ermöglichen. Die Leseförderung im schulischen und außerschulischen Bereich durch Vermittlung von Autorenlesungen ist die vordringlichste Aufgabe des FBK NRW e. V. . Die Geschäftsstelle hilft bei der Organisation und inhaltlichen Planung der Lesungen.

Zurzeit hat der Verein 280 Mitglieder. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für Einzelpersonen 30 € und für Institutionen 60 €.

Höhe der Mitveranstalter*innenbeiträge

Schulen, Bibliotheken, Kindergärten und andere Einrichtungen der Jugendarbeit zahlen pro Lesung 250 €, für 2 Lesungen einer Autorin*eines Autors an einem Tag 365 € und für 3 Lesungen 480 € (inklusive Künstlersozialkasse). Vereinsmitglieder zahlen für die 1. Lesung 170 €, für 2 Lesungen 250 € und für 3 Lesungen 320 € (inklusive Künstlersozialkasse), da diese Lesungen aus Landesmitteln bezuschusst werden. Die Anzahl bezuschusster Lesungen pro Vereinsmitglied ist jedoch in Abhängigkeit von der Höhe der Landesförderung beschränkt. Die Möglichkeit der Förderung von Lesungen ist abhängig von der jährlichen Landesförderung. Die Fahrt und Übernachtungskosten werden vom Veranstalter vor Ort übernommen.

Organisatorische Hinweise

Der Ablauf ist wie folgt:

  • Geschäftsstelle anschreiben/anrufen, Wünsche nach bestimmten Autor*innen und Terminen absprechen
  • Rückmeldung des FBK abwarten (Termine und andere Absprachen werden mit dem*der Autor*in vom FBK vorgenommen)
  • Bestätigt der FBK Ort, Termin und Autor*in, so wird ca. 4 – 6 Wochen vor der Lesung ein schriftlicher Vertrag zwischen FBK und Mitveranstalter*in geschlossen. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Lesung als fest vereinbart.
  • Die Veranstalter*innen wenden sich zwecks Detailabsprachen (Anfahrt, Hotel und Inhalt der Lesung) direkt an den*die Autor*in.
  • Nach der Lesung wird ein Lesungsprotokoll ausgefüllt.
  • Die Fahrtkosten werden vor Ort direkt mit dem*der Autor*in abgerechnet.

Hinweise zur Lesung

Die Teilnehmer*innenzahl muss auf ca. 50 (max. 2 Klassen) Kinder beschränkt werden
Die Lesung dauert ca. 60 – 90 min.