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Literaturstipendium "Burgschreiber*in zu Beeskow"

Ausschreibung bis 26. Juni 2022

Die Burg Beeskow wird mehr und mehr zu einem Dreh- und Angelpunkt für kulturelle Entwicklung im Landkreis Oder-Spree, einer Region südöstlich von Berlin. Das Museum Utopie und Alltag mit seinem Bestand an Kunst aus der DDR, das neu eröffnete museum oder-spree, ein Musikmuseum und ein Opernfestival neben einem abwechslungsreichen Ausstellungs-, Veranstaltungs- und Tagungsprogramm bilden die Eckpfeiler eines kulturellen Zentrums, dessen Anliegen es ist, die historisch gewachsene und sich rasant verändernde Kulturlandschaft der Region zu gestalten. Künstler*innen und Kulturschaffende, -tourist*innen und -interessierte vor Ort entdecken die Burg als Ausflugs- oder Arbeitsort und zur Entwicklung neuer Ideen.

Das Amt „Burgschreiber*in zu Beeskow“ (seit 1993) wird vom Landkreis Oder-Spree und der Stadt Beeskow für die Dauer von fünf Monaten ausgeschrieben (Januar bis Mai 2023). Es ist mit einem Förderstipendium in Höhe von 5.000 Euro sowie freiem Wohn- und Arbeitsraum auf der Burg Beeskow verbunden. Das Stipendium ermöglicht dem/r Burgschreiber*in, eigene literarische Vorhaben umzusetzen. Wünschenswert ist die Bereitschaft zum aktiven Austausch zwischen Burgschreiber*in, Stadt und Region. Die Burg unterstützt den/die Burgschreiber*in, eigene Vorstellungen und Ideen für Projekte vor Ort zu verwirklichen, beispielsweise in Form von Lesungen, in Zusammenarbeit mit Schulen und/oder kulturellen Einrichtungen sowie der lokalen Presse.

Für den/die Amtsinhaber*in besteht für die Dauer des Stipendiums grundsätzlich Residenzpflicht. Eine am 13. Januar 2023 geplante Antritts- und am 27. Mai 2023 geplante Abschlusslesung sind wahrzunehmen. Weitere Lesungstermine können in Abstimmung mit dem/der Burgschreiber*in vereinbart werden. Der/die Burgschreiber*in verfasst im Laufe der Amtszeit neben eigenen literarischen Vorhaben sogenannte Burgminiaturen, die Teil der Abschlusslesung sind und der Burg für eine mögliche Veröffentlichung zur Verfügung stehen.

Grundlage für die Bewerbung ist die Anerkennung der „Richtlinien für die Verleihung des Amtes Burgschreiber*in zu Beeskow“. Voraussetzung für die Bewerbung ist die erfolgte Veröffentlichung von mindestens drei selbstständigen Publikationen (Bücher, Anthologiebeiträge, Beiträge in Literaturzeitschriften mit ISBN/ISSN bzw. Aufführungs-, Sendedatum für Dramatik, Hörspiel, Drehbuch), die nicht im Eigenverlag bzw. durch Eigenfinanzierung zustande gekommen sind.


Weitere Informationen zur Ausschreibung sowie die Richtlinien zur Bewerbung finden Sie in den untenstehenden Dokumenten.

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