Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website boedecker-kreis.de.

Als öffentlich geförderte Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Berliner Süden im Juni 2026 durchgeführten Bewertung. Dabei kam das Prüfwerkzeug axe DevTools Pro zum Einsatz. Die Bewertung umfasste eine Kombination aus automatisierten Tests, intelligent geführten sowie ergänzenden manuellen Tests unter Einbezug eines Screenreaders, jeweils auf Grundlage der Anforderungen der EN 301 549.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • 9.1.2.4 Untertitel für Videoinhalte: Für Videoinhalte werden derzeit keine Untertitel bereitgestellt. Menschen mit Hörbehinderungen haben dadurch keinen gleichwertigen Zugang zu den gesendeten Informationen.
  • 9.1.2.5 Audiodeskription (zeitbasiert): Bei eingebetteten Videos fehlt eine ergänzende Audiodeskription. Dadurch können blinde oder sehbehinderte Menschen visuelle Informationen, die ausschließlich im Bild vermittelt werden, nicht erfassen.
  • 10.1 Barrierefreie Dokumente (PDF): Nicht alle auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente entsprechen den Anforderungen an die Barrierefreiheit. Nutzerinnen und Nutzer mit Screenreadern können diese Inhalte daher nur eingeschränkt oder gar nicht erfassen.

Diese Barrieren bestehen aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG. Die Bereitstellung der erforderlichen redaktionellen Alternativen ist derzeit aus Kapazitätsgründen nicht möglich.

Diese Ausnahmen sind im Sinne der Richtlinie sowie des BGG sehr eng auszulegen; weiterhin sind die sich anschließenden Vorschriften im Sinne des Artikels 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 zu beachten.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25. Juni 2026 erstellt.

Barrieren melden sowie Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihre Rückmeldung sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter bundesverband@boedecker-kreis.de an.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrer Rückmeldung an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie bei der Schlichtungsstelle BGG unter https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/Webs/SchliBGG/DE/AS/startseite/startseite-node.html.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.